Mit dem Fahrrad auf Reisen
Genau wie Fahrräder selbst, liegt auch der Urlaub mit den Zweirädern im Trend. Vor Reiseantritt empfehlen wir euch einen Versicherungs-Check. Denn nicht jeder Tarif bietet 24-Stunden-Schutz für das Rad auch außerhalb der eigenen Wohnung.

5,2 Millionen Deutsche haben im Jahr 2016 Urlaub mit dem Rad gemacht. Das waren 16% mehr als im Vorjahr. Urlaub mit dem Rad wird also immer beliebter.
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) rät Fahrradfahrern, vor dem Start in den Urlaub den Versicherungsschutz zu checken, damit im Urlaub keine bösen Überraschungen warten, beispielsweise bei einem verschuldeten Verkehrsunfall oder wenn das eigene Rad auf Reisen gestohlen wird.
Haftpflichtversicherung unverzichtbar
Radfahrer haften für selbstverschuldete Unfälle im Straßenverkehr. Um eventuelle Schadenersatzforderungen nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sollten Radfahrer unbedingt eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Diese kommt beispielsweise für Schäden auf, wenn man mit dem Fahrrad ein parkendes Auto beschädigt oder jemand anderen im Straßenverkehr bei einem Unfall verletzt.
Besitzern eines S-Pedellecs (>25km/h / 350W-Motor) hilft die private Haftpflichtversicherung indes nicht weiter. Diese Art von Elektrorädern sind versicherungspflichtig und müssen daher ein sogenanntes Versicherungskennzeichen ("Mofa-Kennzeichen") tragen. Hierüber kann dann auch die Diebstahlversicherung (Teilkasko) eingeschlossen werden.
Schutz gegen Diebstahl
Normale Fahrräder und eBikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25km/h und 250W-Motor können hingegen über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrrad-Vollkaskoversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Tarif 24-Stunden-Schutz gegen Diebstahl beinhaltet. Bei vielen alten Hausratversicherungen gilt der Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr als nicht versichert, wenn das Fahrrad nicht mehr in Gebrauch war.
Darüber hinaus fordern manche Anbieter die Verwendung bestimmter Schlösser oder dass das Rad an einem festen Gegenstand wie z.B. einer Laterne angeschlossen sein muss, damit der Versicherungsschutz greift. Mehr dazu findet ihr in unserem Artikel "Vorsicht: Falle".
Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Zusätzlichen Schutz auf Reisen bieten oft die sogenannten Fahrrad-Vollkaskoversicherungen. Hier kann mitunter auch das Reisegepäck bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert sein und im Falle einer Panne sind in diesen Tarifen manchmal sogar Pannenhilfe, anfallende Taxikosten oder ein Leihrad für die Weiterfahrt gedeckt.