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Vorsicht: Falle

"Versicher mal mein Rad in der Hausrat mit". Die Absicherung von Fahrrädern ist nicht mehr so einfach, wie sie mal war. Viele Versicherer haben Klauseln in ihren Tarifen, die den Versicherten im Schadenfall ziemlich dumm aus der Wäsche gucken lassen können. Wir geben euch einige Tipps, wo Fallstricke auf euch warten könnten.

Eigenständiges Schloss

Alte Hausrattarife leisten, sobald das Fahrrad entwendet wurde. Man musste dann noch die Rechnung des Rades beibringen, eine Kopie der polizeilichen Anzeige und eine Bescheinigung des Fundbüros, dass das Rad dort innerhalb einer bestimmten Frist nicht wieder aufgetaucht ist und der Versicherer zahlte den Schaden.

So einfach ist das heute oft nicht mehr. Viele Versicherer haben die Bedingungen für eine Leistung verschärft. So verlangen mittlerweile viele Tarife vom Versicherungsnehmer, dass er das Rad mit einem "eigenständigen Schloss" gegen Diebstahl sichert. Wird das Fahrrad gestohlen und es war nur durch ein sogenanntes Rahmenschloss gesichert, mit dem Räder oft noch standardmäßig ausgeliefert werden, besteht kein Versicherungsschutz. Diese oder ähnliche Regelungen findet man sowohl in vielen aktuellen Hausrattarifen wie auch in den neuen Fahrrad-Vollkaskoversicherungen.

Das eigenständige Schloss hingegen ist dann in den Bedingungen oft nicht weiter definiert. Man könnte also im Prinzip das Kabelschloss aus dem 1-EUR-Laden verwenden, hätte aber trotzdem Versicherungsschutz. Es hat allerdings auch schon Tarife gegeben, bei dem Räder ab einem bestimmten Wert z.B. mit einem "Markenschloss für >50 EUR" gesichert sein mussten, damit Versicherungsschutz besteht. Kaufbelege des Schlosses sind im Schadenfall selbstverständlich zu erbringen.

Fahrrad mit anderen Gegenständen verbinden

Neuerdings hält eine weitere Obliegenheit für den Versicherunsgnehmer Einzug in die Versicherungsbedingungen. Neben einem eigenständigen Schloss wird hier verlangt, dass das Fahrrad mit anderen Gegenständen so verbunden werden muss, dass eine einfache Wegnahme nicht mehr möglich ist. Heißt: Das Fahrrad muss an einen Zaun, eine Laterne oder an anderen festen Gegenständen so angeschlossen werden, dass es nicht einfach weggetragen werden kann. Passiert dies nicht, wäre der Versicherer von der Leistung frei.

"Lose mit dem Fahrrad verbundene Teile"

Nicht fest mit dem Fahrrad verbundene Teile sind in Hausratversicherungen i.d.R. nur mitversichert, wenn das Fahrrad komplett entwendet wurde. Was viele nicht wissen: Sättel oder Räder, die mit sogenannten Schnellspannern am Rad befestigt sind, gelten als eben solche "lose mit dem Fahrrad verbundene Teile".

Wer diese Teile unbedingt gegen Teilediebstahl mitversichert haben möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass er einen Tarif besitzt, der dies ausdrücklich mit einschließt.

Am weitreichendsten sind auch hier die Fahrrad-Vollkaskoversicherungen. Neben Teilediebstahl kann hier - je nach Tarif natürlich - beispielsweise auch der Diebstahl von Akkus an Ladestationen mitversichert sein.

Sonderfall: Rennrad

Nicht nur eBikes, Fixies oder Cruiser erfreuen sich derzeit größter Popularität. Auch Rennräder stehen hoch im Kurs. Hier gibt es allerdings weitere Besonderheiten:

Wer an Rennen teilnimmt und denkt, er "fahre gut" mit einer Fahrrad-Vollkaskoversicherung, weil diese ja auch Sturzschäden abdeckt, der irrt. Die Teilnahme an Rennen ist in den gängigen Vollkasko-Tarifen explizit ausgeschlossen. Der Versicherte bekäme bei einem Sturzschaden also keinerlei Versicherungsleistung.

Es gibt aber Tarife, bei denen auch die Teilnahme an Rennen mitversichert werden kann - gegen einen saftigen Aufpreis.

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