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Versicherte Kosten - die Extras der Sachversicherungen

Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen geht es in erster Linie um die Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten. Hierzu wird für den Hausrat oder das Gebäude eine bestimmte Versicherungssumme festgesetzt.

Doch zum Leistungsumfang gehören auch weitere Kosten, wir klären mal auf, welche das sind.


Aufräum- und Abbruchkosten

Alle Kosten, die beim Aufräumen der Schadenstätte oder beim Abbruch stehengebliebenener Teile anfallen, z.B. das Abfahren von Schutt, Belüftungsmaßnahmen nach einem Brand, Trocknung der Gemäuer nach einem Leitungswasserschaden usw.


Transport- und Lagerkosten

Kosten, die entstehen, wenn versicherte Sachen aufgrund eines Schadens vorübergehend nicht am Versicherungsort gelagert werden können, z.B. Gebäudebestandteile (z.B. Einbauküche), die durch einen Brand nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden. Einige Versicherer begrenzen die Zeit der Lagerung. Wird keine Maximalfrist genannt, erstattet der Versicherer die Kosten, bis die Instandsetzung des versicherten Objektes wieder möglich ist.


Bewegungs- und Schutzkosten

Kosten, die entstehen, wenn zum Zweck der Wiederherstellung/Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, z.B. das Bewegen von sperrigem Inventar, das bei erforderlichen Reparaturarbeiten im Weg steht.


Dekontaminations- und Entsorgungskosten

Diese Kosten können entstehen, wenn der Erdboden auf dem versicherten bzw. angrenzenden Grundstück durch ein Schadenereignis verschmutzt wurde und gereinigt werden muss, z.B. das Abtragen und Entsorgen des durch Schaummittel der Feuerwehr verunreinigten Erdreichs infolge eines Brandes.


Unterbringungskosten

Kosten, für die Unterbringung im Hotel o. ä., da infolge eines Schadenereignisses der Versicherungsort vorübergehend nicht bewohnbar ist. Je nach Tarif und Gesellschaft können sowohl zeitlich als auch in Bezug auf die Erstattungshöhe Unterschiede bestehen, z. B. maximal 100 Euro/Tag für maximal 100 Tage.


Dies sind nur ein paar Beispieler versicherter Kosten, zusätzlich besteht im Normalfall eine Vielzahl weiterer Kostenpositionen, die im Versicherungsschutz enthalten sind. Hierzu zählen oft die Mehrkosten durch Preissteigerungen oder Technologiefortschritt, Schlossänderungskosten, Aufwendungen für die Beseitigung von durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzten Bäumen oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub, falls ein hoher Schaden während Deines Urlaubs eintritt.


Versichert sind diese Kosten entweder bis zur Versicherungssumme, bis zu einem bestimmten "Sublimit" (bspw. "bis zu 5.000 EUR") oder bis zu einem maximalen Prozentsatz von der Versicherungssumme.

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