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PU-Schaum + Sonne = Totalschaden

Immer wieder werden wir auch mal mit kuriosen Schadenmeldungen konfrontiert. So geschehen vor knapp 4 Wochen, als ein Kunde uns Fotos von seinem verwüsteten Auto schickte. Ein Mitfahrer hatte versehentlich eine Dose Montageschaum im Auto vergessen, unglücklicherweise war es an diesem Tag ziemlich warm. Es kam wie es kommen musste...


Das völlig zerstörte Cockpit des Fahrzeugs.

Auf Grund der Hitze im Auto explodierte die Dose PU-Schaum und richtete einen enormen Schaden an. Wer schon mal mit Montageschaum gearbeitet hat kann sich vorstellen, wie schwer dieser von Sitzen, Fenster oder Decke zu entfernen ist.



Hier war wenig zu retten...

Zunächst war unklar, welche Versicherung überhaupt für diesen Schaden aufkommt. Die Kfz-Teilkaskoversicherung (Explosion)? Die Vollkasko? Oder gar die private Haftpflichtversicherung des Mitfahrers?


Da das Fahrzeug bei uns versichert ist, meldeten wir den Schaden der Kfz-Teilkaskoversicherung und beriefen uns dabei auf die Explosion der Dose. Eine Abrechnung als Teilkaskoschaden hätte für den Versicherungsnehmer ja den Vorteil, dass keine Hochstufung erfolgt, zudem hatte er für Teilkaskoschäden keine Selbstbeteiligung vereinbart, während in Vollkasko 300 EUR Selbstbeteiligung bei der Schadenzahlung abgezogen worden wären.


Kleine Dose - große Wirkung

Der betroffene Versicherer beauftragte als erstes einen Gutachter, der den Schaden beurteilen sollte. Nach den Bildern kam dabei für uns wenig überraschend ein wirtschaftlicher Totalschaden heraus. Die Reparaturkosten sollten sich auf nicht weniger als 12.719 EUR belaufen, der Wiederbeschaffungswert des gleichen Fahrzeugs lag hingegen nur bei knapp 10.000 EUR.


Bewertung als Teilkaskoschaden

Bei der Bewertung des Schadens gab es dann Unstimmigkeiten zwischen uns als Vertreter des Kunden und dem Versicherer. Während der Versicherer den Schaden zunächst als Vollkaskoschaden abrechnete, beharrten wir darauf, dass es sich wegen der Explosion der Dose um einen Teilkaskoschaden handelte.

Am Ende hatten wir Erfolg und der Schaden wurde als Teilkaskoschaden abgerechnet. Gut für den Kunden, befriedigend für uns.


Grundsätzlich lehrt uns dieser kuriose Fall aber auch, dass wir stets darauf achten sollten, welche Gegenstände wir in Fahrzeugen zurücklassen und welch fatale Auswirkung Hitze auf geschlossene Fahrzeuge haben kann. Nicht nur für Tiere und Menschen.

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