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Corona Pandemie - wann greift welche Reiseversicherung?

Die Osterferien stehen vor der Tür und viele Menschen hatten eigentlich vor, zu verreisen - bis das Coronavirus die Welt auf den Kopf gestellt hat. Reisewarnungen, Einreiseverbote, Ungewissheit und Angst. Viele fragen sich, ob man sich versichern kann, wie man sich versichern kann und wann eine Versicherung überhaupt greift. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.



Viele Menschen haben eine Reise gebucht und stellen sich nun wegen der Corona Pandemie die Frage, was mit der gebuchten Reise eigentlich passiert. Und das wegen der unklaren Situation nicht nur bezogen auf die bevorstehenden Osterferien, sondern vermutlich weit darüber hinaus.

Da meine Familie und ich selber betroffen sind, halten wir jetzt einfach mal als Beispiel her:


Wir wollten in den Osterferien in die USA fliegen. Die Vorfreude war riesig und deshalb dann auch die Enttäuschung, als der Einreisestopp für Europäer verhängt wurde. Auch ich fragte mich sofort: "Himmel, was ist mit all den bezahlten Leistungen?"


Reiserücktrittsversicherung

Starten wir mit der Reiserücktrittsversicherung. Klassischerweise leistet diese, wenn bei "Risikopersonen" der Versicherungsfall eintritt, also beispielsweise jemand plötzlich schwer erkrankt. Zu den Risikopersonen zählen im Normalfall Mitreisende, eigene Angehörige und Angehörige des Ehepartners oder auch Personen, die nicht mitreisende minderjährige Kinder betreuen (sollen).

Wie sieht es nun aus, wenn sich jemand mit dem Coronavirus infiziert? In diesem Fall greift die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr, seit der Coronavirus von der WHO als Pandemie eingestuft wurde.

Reist ihr übrigens in ein Land, in dem der Pandemiestatus ebenfalls schon gilt und steckt euch dort an und erkrankt, greift auch die Reiseabbruchversicherung nicht mehr.


Kann eine Reise auf Grund einer anderen schweren Erkrankung oder wegen eines anderen Versicherungsfalls, dann leistet die Versicherung natürlich immer noch. Andere Versicherungsfälle sind unter anderem:


  • Tod einer versicherten Person oder einer "Risikoperson"

  • Schwangerschaft

  • bei erheblichem Schaden an Eigentum durch Feuer, Leitungswasser, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (bspw. Einbruchdiebstahl)

  • bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung

  • bei konjunkturbedingter Kurzarbeit mit einer Reduzierung des Einkommens


Insbesondere die zuletzt genannten Fälle sind derzeit ja evtl. denkbar. Also auch das wären Ereignisse, bei denen die Versicherung zur Leistung verpflichtet wäre.


Angst, Reisewarnung oder Einreisestopp

Möchte man aus purer Angst aktuell nicht reisen, so ist dies generell nicht versichert und auch nicht versicherbar. In diesem Fall müsstet ihr die kompletten Stornokosten selber tragen.

Gibt das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für ein Land heraus, sollten Stornierungen oder Umbuchungen generell kein Problem darstellen. In so einem Fall ist die Reiseversicherung aber nicht zuständig. Dann muss man sich entweder direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen oder jene Unternehmen einzeln kontaktieren, über die man Leistungen wie Flüge, Ferienwohnungen etc. gebucht hat.


Uns selber traf ja nun der Einreisestopp in die USA. Hier kann ich kurz schildern, wie sich unsere Situation darstellt: Wir haben keine Pauschalreise gebucht, sondern alle Leistungen einzeln. Alle betroffenen Fluggesellschaften, Hotels oder auch AirBnb verhielten sich nach dem verhängten Einreisestopp für Europäer kulant.


So erklärte AirBnb, dass alle Betroffenen eine volle Erstattung erhalten würden, ganz egal welche Stornierungsbedingungen für die gebuchten Unterkünfte normalerweise gelten. Unsere Hotels folgtem dem ebenfalls und die großen Hotelketten wie Hilton oder Marriott gaben ähnliche Stellungnahmen heraus.

Bei den Flügen ist es etwas schwieriger. Unsere Fluggesellschaft bot uns kostenlose Umbuchungen an (allerdings nur an für uns irrelevanten Daten) und Voucher über den gesamten Flugpreis mit einjähriger Gültigkeit.

Einen Anspruch auf volle Erstattung erhält man erst, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann - also wenn der Flug gestrichen wird. Da aber Amerikaner selbst bspw. immer noch in die USA reisen dürfen, werden eben nicht alle Flüge gestrichen. Auch unsere Flüge haben laut Website der Fluggesellschaft immer noch den Status "On Time". Sollte der Flug also durchgeführt werden, bleibt uns erstmal nur der Voucher.


Grundsätzlich ist in der aktuellen Situation schlichtes Nachfragen keine schlechte Idee - und es kostet nichts. Kontaktiert also einfach die Anbieter und bittet auf Grund der vorliegenden Ausnahmesituation im Zweifel um Kulanz.


Reisekrankenversicherung

Bezüglich der Reisekrankenversicherung ist es nicht so kompliziert wie bei der Reiserücktrittsversicherung. Egal wo ihr euch aufhaltet (außerhalb von Deutschland), es besteht Versicherungsschutz auch bei einer Erkrankung am Corona-Virus. Selbst in Ländern, für die es eine Reisewarnung gibt.


Abschluss einer Reiseversicherung

Beim Abschluss einer Reiseversicherung gilt es einige Regeln zu beachten. Eine Reiserücktrittsversicherung sollte nach Möglichkeit direkt nach Buchung abgeschlossen werden, weil alle dann auftretenden Krankheiten schon mitversichert sind. Grundsätzlich besteht bei den meisten Versicherern aber die Möglichkeit, die Rücktrittsversicherung bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen.

Erfolgt die Buchung erst 30 Tage vor Reisebeginn, sollte man unverzüglich handeln.


In vielen Fällen lohnt sich auch eine Jahrespolice, insbesondere natürlich, wenn man eh öfter mal verreist. Die gilt zum einen eben für alle Reisen innerhalb eines Jahres, zum anderen ist sie oft sogar günstiger als eine Einzelpolice.


Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann theoretisch bis zum Abflug abgeschlossen werden. Sobald man sich auf der Reise, also im Ausland befindet, ist es zu spät. Auch bei der Krankenversicherung empfiehlt sich eine Jahresversicherung. Diese ist auch ziemlich günstig, für unter 35jährige kostet sie beispielsweise nur rund 10 EUR für ein Jahr.

Wenn man bedenkt, dass eine Krankenrücktransport mehrere zehntausend Euro und manchmal auch weit über hunderttausend Euro kosten kann, dann ist das sehr gut angelegtes Geld.


Du hast Interesse an Reiseversicherungen oder möchtest mehr Informationen dazu haben?


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