Beamtenanwärter erhalten erleichterten Zugang zur Krankenversicherung!
Bisher gab es die sogenannte "Öffnung" zu den Beihilfetarifen nur für Beamte auf Probe. Ganz aktuell ermöglichen private Krankenversicherer auch den Beamten auf Widerruf den Zugang zu den Restkostentarifen. Allerdings gilt es dort fristen zu berücksichtigen und eventuelle Nachteile im Hinterkopf zu haben. Wir sagen euch, was es zu beachten gilt!
Beihilfe
Beamte erhalten für Krankheitskosten die sogenannte Beihilfe vom Staat, diese allerdings nur zu einem bestimmten Prozentsatz, der z.B. davon abhängig ist, wie viele Kinder man hat.
Den restlichen Teil müssen Beamte über eine Restkostenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichern. Bei Abschluss einer privaten Restkostenversicherung wird aber immer auch eine Gesundheitsprüfung fällig, mit der der Versicherer prüft, zu welchen Bedingungen er den Interessenten aufnimmt. Dabei kann es auch dazu kommen, dass der Versicherer Risikozuschläge verlangt, wenn der Interessent bestimmte Vorerkrankungen hatte. Und im schlimmsten Fall kann der Versicherer einen Interessenten auch ablehnen, wenn ihm das Risiko zu hoch erscheint.
Für diesen Fall gab es bisher für Beamte auf Probe aber eine spezielle Lösung, die sogenannte Öffnungsaktion. Bei der Öffnungsaktion garantieren die teilnehmenden Versicherer dem Beamten die Aufnahme in die Restkostenversicherung und können nur maximal einen Risikozuschlag in Höhe von 30% verlangen. Eine Ablehnung kann nicht erfolgen. Die Aufnahme über die Öffnung musste innerhalb von 6 Monaten nach Statusänderung erfolgen, also innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung auf Probe.
Beamte auf Widerruf
Bis zur Verbeamtung auf Probe ist man allerdings zunächst mal Beamter auf Widerruf. Und auch als Beamter auf Widerruf hat man schon Anspruch auf die Beihilfe. Wer allerdings auf Grund von Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekam, musste bisher zunächst mal freiwillig gesetzlich versichert bleiben.
Diese Situation hat sich nun geändert. Zunächst sickerten Anfang 2019 nur Informationen der DEBEKA durch, wonach sich nun auch Beamte auf Widerruf per Öffnungsaktion in den Restkostentarifen versichern können. Kurz darauf folgte die Info auch von der Barmenia und seit letzter Woche ist nun offiziell bekannt, dass alle an der Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherer nun auch schon Beamte auf Widerruf aufnehmen.
Sinn oder Unsinn
Ob das nun vorteilhaft für frische Beamte auf Widerruf ist oder nicht, darüber lässt sich streiten. Man sollte sich die Entscheidung auf jeden Fall nicht zu einfach machen und gewisse Problematiken bedenken. Die Entscheidung für die Öffnung kann auch negative Folgen haben, etwa wenn sich der Beamte auf Widerruf wenig später doch gegen den eingeschlagenen Weg entscheidet oder er seine Prüfungen nicht besteht. In so einem Fall kann es sein, dass er sich plötzlich zu 100% versichern muss. Mit 30% Risikozuschlag kann das schon ein echter Beitragshammer werden.
Außerdem gibt es via Öffnungsaktion auch nicht den Zugang zu allen Tarifen der Versicherer, die Beihilfeergänzungstarife und Tarife für Wahlleistungen bleiben nicht zugänglich.
Risikovoranfrage
Aus diesem Grund empfiehlt es sich in jedem Fall, zunächst mal eine Risikovoranfrage durchzuführen. Hierbei bereiten wir mit Dir zusammen zunächst mal die Gesundheitshistorie auf, lassen ggf. auch Atteste von behandelnden Ärzten oder Befundberichte zu Vorerkrankungen von Dir besorgen. Diese Daten stellen wir dann ausgewählten Versicherern zur Verfügung und lassen prüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie Dich versichern würden.
Dies ist zwar mit etwas Aufwand und Eigeninitiative verbunden, man kann mit einer Risikovoranfrage aber oft erstaunliche Ergebnisse erzielen und ist dann ggf. trotz diverser Vorerkrankungen gar nicht auf die Öffnungsaktion angewiesen.
Bei Interesse, sprich uns gerne an!