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Wie hoch muss ich mein Haus eigentlich versichern?

Unterversicherungsverzicht - als Hausbesitzer hast Du dieses schwierige Wort sicherlich schon mal gehört. Ein Spanier würde sich bei Aussprache wahrscheinlich die Zunge brechen, ein Deutscher kann es zwar aussprechen, weiß aber im Normalfall nicht, welch wichtige Bedeutung dahinter steckt. Wir klären auf!

In den allermeisten Policen zu einer Wohngebäudeversicherung wird der Gebäudewert über den sogenannten "Wert 1914" definiert. Der Wert 1914 wurde von der Versicherungswirtschaft als Grundwert zur Ermittlung eines Gebäudeversicherungswertes festgelegt. 1914 war das letzte Jahr, in dem die Baupreise in Deutschland stabil waren.

Der Wert 1914 gibt an, welche Summe ein Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte. Multipliziert mit dem Baupreisindex ÷ 100 erhält man dann den aktuellen Neuwert des Gebäudes in Euro, somit auch den Wert, mit dem es versichert ist.

Ein Beispiel: Der Wert 1914 wurde bei einem Gebäude mit 20.000 Mark ermittelt. Der Baupreisindex für alle Neubauten des Jahres 2019 beträgt 1.454,3.

→ 20.000 x 1.454,3 ÷ 100 = 290.860 €

Der Neubauwert dieses Gebäudes liegt also in 2019 bei 290.860 EUR.

Unterversicherungsverzicht

Was aber ist nun dieser Unterversicherungsverzicht, von dem immer gesprochen wird und den die meisten Makler oder Vertreter - völlig zu Recht - als außerordentlich wichtig einstufen?

Eine Unterversicherung besteht, wenn Dein Gebäude zum Zeitpunkt eines Schadens einen erheblich höheren Wert hat, als er in der Police als Versicherungssumme vereinbart wurde. Ist dies der Fall, kann der Versicherer die Leistung kürzen - und zwar nicht nur bei Totalschaden, sondern auch bei Teilschäden.

Auf die Kürzung bei einer Unterversicherung verzichtet hingegen der Versicherer, wenn bei Antragstellung der Wert des Gebäudes so ermittelt wird, wie es der Versicherer vorgibt. Dann gilt der eben sogenannte "Unterversicherungsverzicht".

Anders als in der Hausratversicherung übernimmt der Versicherer auch dann die vollen Wiederherstellungskosten, wenn sie den versicherten Gebäudewert übersteigen. Und genau aus dem Grund ist es so enorm wichtig, den Unterversicherungsverzicht im Vertrag zu vereinbaren.

VORSICHT: Die Grundlagen für die Wertermittlung und somit für die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

Damit in der Police immer der korrekte Wert angegeben ist, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme auch bei An- und Ausbauten, bei Installieren einer Photovoltaikanlage oder beim Bau eines Nebengebäudes erneut zu überprüfen bzw. von uns überprüfen zu lassen.

Da das Eigenheim in den meisten Fällen den größten Wertgegenstand darstellt und ein Teil- oder Totalverlust für die meisten von uns den finanziellen Ruin bedeuten würde ist es so wichtig, dass das Gebäude gut und ausreichend versichert ist.

Wir helfen Dir dabei, den passenden Schutz für Dein Haus zu finden!

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