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Dienstunfähigkeit / Berufsunfähigkeit - worauf Beamte achten sollten!

Beamte bekommen kein Gehalt, sondern Bezüge. Beamte erhalten keine Rente, sondern eine Pension. Bei Beamten ist einiges anders als bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft. Deswegen werden Beamte auch nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Was bedeutet das für die Absicherung der Arbeitskraft? Wir verraten es euch!

Dienstunfähigkeit - was ist das eigentlich?

Stehst Du in einem Beamtenverhältnis und kannst aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen dauerhaft nicht mehr Deine Dienstpflichten erfüllen, erklärt der Dienstherr Dich für dienstunfähig. Er entlässt Dich, oder er versetzt Dich in Ruhestand.

Gleiches gilt, wenn Du innerhalb der letzten 6 Monate für mindestens 3 Monate Deine Dienstpflichten nicht erfüllen konntest und wenn keine Aussicht besteht, dass Deine Dienstfähigkeit in den kommenden 6 Monaten wieder hergestellt wird.

Dein Status (z.B. "Beamter auf Lebenszeit") bzw. die Dauer Deiner Dienstzugehörigkeit entscheidet dann bei einer Dienstunfähigkeit darüber, ob Du ein Ruheghalt erhältst, oder nicht.

Ja, richtig, Beamte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein Ruhegehalt und haben damit einen riesen Vorteil gegenüber Arbeitnehmern aus der Privatwirtschaft, die bei Berufsunfähigkeit keinerlei Anspruch auf irgendeine gesetzliche Leistung haben. Deswegen ist für sie auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein absolutes Muss.

Doch auch der Beamte hat trotz Ruhegehalt Lücken, die er mit der passenden Versicherung abdecken kann und sollte. Als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe beträgt die Lücke gar 100%, hier besteht noch kein Anspruch auf Ruhegehalt.

Diese Lücken lassen sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Wobei es eigentlich gar keine echte Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, es handelt sich vielmehr um eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Und diese Klausel - sofern man die richtige wählt - bietet dem Beamten einen echten Vorteil. Sie sorgt nämlich dafür, dass die Versicherung leisten muss, wenn der Beamte vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wird. Der Versicherer folgt somit der Entscheidung vom Dienstherrn und es erfolgt keine weitere Prüfung. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss also nicht der Nachweis erbracht werden, dass man zu mindestens 50% berufsunfähig ist.

Die (richtige) Dienstunfähigkeitsklausel bringt dem Beamten also einen deutlich einfacheren Zugang zur Leistung.

Nun sollte der Beamte sich meiner Meinung nach aber bei der Suche nach einer guten Absicherung nicht allein auf eine gute Dienstunfähigkeitsklausel beschränken. Auch ein Beamter kann den Weg in die Privatwirtschaft gehen. Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass er für immer Beamter bleibt.

Zudem ist jemand, der für dienstunfähig erklärt wird, in vielen - vermutlich in den meisten - Fällen auch berufsunfähig.

Daher sollte man meiner Meinung nach auch immer großen Wert auf die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung legen.

Bei der Suche nach einer passenden Absicherung, nach einer guten Dienstunfähigkeitsklausel und gleichzeitig guten Berufsunfähigkeitsbedingungen helfen wir natürlich gerne. Sprecht uns einfach an!

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