Regeln für Drohnenpiloten - The sky is the limit
Seit Anfang April wird der Betrieb von Drohnen durch eine neue Verordnung geregelt. Wann wird ein Führerschein benötigt? Welche maximale Flughöhe ist erlaubt? Wo gibt es Flugverbotszonen? Wir verschaffen einen Überblick.
Die Anzahl an Drohnen und Modellflugzeugen hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Um ein Chaos am Himmel zu vermeiden, hat die Bundesregierung nun eine Verordnung des Bundesverkehrsminsteriums beschlossen, die für mehr Sicherheit sorgen soll. Sie trat am 7. April in Kraft.
1. Kennzeichnungspflicht
Alle Drohnen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 250g müssen künftig gekennzeichnet sein, damit im Schadensfall der Halter festgestellt werden kann. Hierfür gibt es für die Drohnen eine Plakette, auf der Name und Adresse des Eigentümers vermerkt sind.
2. Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde
Bislang brauchten gewerbliche Nutzer stets eine Erlaubnis - jetzt jedoch nur noch, wenn die Drohne schwerer als 5kg ist. Außerdem wird das generelle Flugverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Um jedoch außerhalb der Sichtweite fliegen zu können, braucht es nun eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
3. Kenntnisnachweis
Für den Betrieb von unbemannten Flugmodellen oder Luftfahrtsystemen mit einem Gewicht von mehr als 2kg benötigt man künftig einen Kenntnisnachweis. Dieser Nachweis erfolgt durch eine a) gültige Pilotenlizenz, b) eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfhrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) oder c) eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle).
4. Erlaubnisfreiheit
Grundsätzlich erlaubnisfrei ist der Einsatz von Drohnen unter 5kg. Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Feuerwehr, THW) benötigen ebenfalls keine Erlaubnis.
5. Erlaubnispflicht
Wer ein unbemanntes Luftfahrtsystem oder Flugmodell mit einem Gewicht von mehr als 5kg fliegen lassen oder seine Drohne nachts aufsteigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
6. Videobrillen
Flüge mithilfe einer Videobrille sind nur bis zu einer Höhe von 30m erlaubt. Zudem darf die Drohne nicht schwerer als 250g sein bzw. eine weitere Person muss in der Nähe sein, um den Piloten auf Gefahren aufmerksam machen zu können.
7. Betriebsverbot
Drohnenpiloten müssen auch in Zukunft eine Reihe von Betriebsverboten beachten. Über sensiblen Bereichen (Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr) herrscht Flugverbot. Bestimmte Verkehrswege sowie Kontrollzonen von Flugplätzen müssen gemieden werden und eine Flughöhe von 100m darf nicht überschritten werden. Zuständige Behörden können hier jedoch Ausnahmen erlassen.
8. Ausweichpflicht
Drohnen haben am Himmel keine Vorfahrt. Sie sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen sowie unbemannten Freiballonen auszuweichen.
Hobbypiloten sei übrigens ein Blick in die Bedingungen ihrer Privathaftpflicht-Versicherung wärmsten empfohlen. Es gibt derzeit noch die unterschiedlichsten Deckungen beim Betrieb von Drohnen. Viele ältere Bedingungswerke würden Schäden ausschließen, während in neueren Bedingungswerken Schäden durch Drohnen oftmals mitversichert sind. Allerdings kann es hier Einschränkungen geben, beispielsweise hinsichtlich des Gewichtes einer Drohne.
Wir überprüfen euren Schutz auf Anfrage natürlich sehr gerne!
Quelle: procontra-online.de