So versichern Eltern ihre Kinder
Kinder sind unser höchstes Gut. Nur logisch also, dass wir unsere Kinder gut abgesichert wissen möchten. Doch welche Versicherungen schließen Eltern für Ihre Kinder ab? Und welche machen Sinn? Wir haben uns diesem Thema einmal gewidmet.
Einer Statistik der Gothaer zufolge haben über 60% der Deutschen für Ihre Kinder eine Unfallversicherung abgeschlossen. Damit steht sie unangefochten an der Spitze. Logisch, sieht man mal seine Kinder sorgenfrei herumtoben, auf dem Sofa springen oder auf die Straße laufen, liegt es nahe, für den Fall eines Unfalls Vorsorge zu treffen.
Auf den weiteren Plätzen folgen die Auslandsreise-Krankenversicherung, die Krankenzusatzversicherungen, eine private Rente und die Invaliditäts-absicherung.
Aber welche Versicherungen machen wirklich Sinn? Diese Frage ist schwer zu beantworten, da wir diesbezüglich alle ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden haben. Grundsätzlich sollte man aber versuchen, sich auf jeden Fall vor existenzbedrohenden Schäden zu schützen.
Hierzu kann man schon bei seinen eigenen Verträgen anfangen und nachsehen, ob die Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind. Werdende Eltern könnten noch im Single- oder Partnertarif versichert sein, wo Kinder ausgeschlossen sind. In dem Fall müssten Sie den Schutz auf den Familientarif (oder "Single mit Kind") umstellen.
Im Familientarif sind die Kinder i.d.R. bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung oder ihres ersten Studiums mitversichert.
Eltern, die einen Hauskauf oder -bau finanziert haben, sollten die Finanzierung durch eine Risiko-Lebensversicherung und das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung absichern. Außerdem sollten sie sich unbedingt vor dem finanziellen Disaster schützen, dass bei Berufsunfähigkeit droht.
Natürlich ist eine Krankenversicherung für die Kleinen, sei es gesetzlich oder privat, unverzichtbar. Für gesetzlich Krankenversicherte bietet sich zudem die Überlegung an, eine private Krankenzusatzversicherung für den Nachwuchs abzuschließen, zum Beispiel für den stationären Bereich.
Gerade mit Säuglingen und Kleinkindern kann es auch für die Eltern eine erhebliche Erleichterung darstellen, wenn man im Einbett- statt im Mehrbettzimmer untergebracht ist und die Behandlung von Spezialisten durchgeführt wird.
Zu einem eher späteren Zeitpunkt (ca. ab dem 5. Lebensjahr) kann eine Zahnzusatzversicherung vor hohen Kosten durch eine kieferorthopädische Behandlung schützen. Je nachdem wie groß die Zahnfehlstellung ist, kann es sein, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Kosten für eine solche Maßnahme übernommen werden.
Wer mit seiner Familie verreist, für den ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Sie bezahlt Behandlungen und medizinisch notwendige Rücktransporte. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Kosten im Ausland – je nach Reiseland – nur teilweise oder gar nicht. Auch privat Versicherte sollten prüfen, ob sie eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigen.
Zu guter Letzt sind wir dann wieder bei der Unfallversicherung bzw. der Kinder-Invaliditäts-Versicherung angekommen. Hier sollte unserer Meinung nach erhöhtes Augenmerk auf eine Invaliditätsrente gelegt werden, die in vereinbarter Höhe leistet, wenn ein Kind durch Unfall oder auch Krankheit einen bestimmten Grad der Behinderung erreicht.
Damit wird der Unfall oder die Erkrankung des Kindes - meist schon tragisch genug - nicht auch noch zum finanziellen Fiasko für die Familie.