2018. Das ändert sich für Autofahrer
Der eCall kommt - ebenso wie neue Regeln zu Winterreifen und Abgasuntersuchungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir für euch zusammengefasst.
Winter und Ganzjahresreifen: Abschied vom M+S-Symbol
Ab dem 1. Januar 2018 dürfen nur noch Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Piktogramm mit Gebirgszug und Schneeflocke) als echte Winter- und Ganzjahresreifen verkauft werden. Denn diese Kennzeichnung bekommen nur Reifen, die verbindliche Qualitätskriterien erfüllen. Für das Kürzel M+S (Matsch & Schnee) gelten diese Kriterien nicht – sie dürfen daher ab 2018 nicht mehr als Winter- oder Ganzjahresreifen verkauft werden. Wer Reifen nur mit einem M+S-Symbol gekauft hat, muss deswegen aber (noch) keine neuen kaufen: Sie dürfen noch bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen genutzt werden.
Apropos: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne die geeigneten Reifen (bis 2024: M+S- oder Alpine-Symbol) unterwegs ist, zahlt ab dem kommenden Jahr 75 Euro statt bisher 60 Euro Bußgeld.
eCall: Lebensretter serienmäßig
Ab dem 31. März 2018 werden neue Automodelle in der ganzen EU nur noch dann genehmigt, wenn sie mit einem automatischen Notruf-System ausgestattet sind. Der sogenannte eCall erkennt Unfälle und sendet dann automatisch einen Notruf an die europäische Notrufnummer 112. Weil die Rettungskräfte schneller an den Unfallort kommen als bisher, hofft die EU-Kommission mit dem eCall europaweit jährlich bis zu 2.500 Menschenleben retten zu können.
Wer kein neues Auto hat, kann in seinem Auto mit dem Unfallmeldedienst ein automatisches Notrufsystem nachrüsten. Zu dem von vielen Kfz-Versicherern angebotenen System gehören ein Unfallmeldestecker für den Zigarettenanzünder und eine Unfallmelde-App für das Smartphone. Erkennt der Unfallmeldestecker einen Crash, wird sofort die Notrufzentrale der Autoversicherer informiert.
Automatisiertes Fahren: Bundesweit eröffnen neue Teststrecken
Gleich in mehreren Bundesländern gehen 2018 neue Teststrecken für das automatisierte Fahren in Betrieb, unter anderem in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Automatisierte Forschungsfahrzeuge werden ab dem kommenden Jahr also häufiger auf öffentlichen Straßen fahren als bisher – und anders als im ersten digitalen Testfeld auf der A9 nun auch auf Landstraßen und im Stadtverkehr unterwegs sein. Auf Sylt und im bayerischen Bad Birnbach können Interessierte sogar mitfahren: Hier bringen automatisiert fahrende Busse ihre Passagiere ans Ziel. Auf allen neuen Teststrecken gilt aber weiterhin, dass ein Fahrer zur Sicherheit immer an Bord sein muss.
TÜV: Abgasuntersuchung am Endrohr statt im Bordcomputer
Bisher galt für alle Autos ab dem Baujahr 2006: Wenn die bordeigene Fahrzeugdiagnose bei der Hauptuntersuchung keinen Fehler anzeigt, war die Abgasuntersuchung bestanden. Das ändert sich ab dem 1. Januar: Dann werden bei einer Hauptuntersuchung die Abgase aller Autos mit einer Sonde im Auspuffrohr gemessen. Damit sollen die Prüfer defekte oder manipulierte Abgasanlagen, zum Beispiel einen ausgebauten Partikel-Filter, besser erkennen.
Neue Messverfahren: Auswirkungen auf die Kfz-Steuer
D Ab dem 1. September gilt eine neue Grundlage zur Berechnung der Kfz-Steuer. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgaswerte neuer Autos werden nicht mehr mit dem „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ), sondern mit der „Worlwide Harmonized Light Duty Test Procedure“ (WLTP) gemessen. Der neue Prüfzyklus hat weniger Standzeiten, höhere Geschwindigkeiten und berücksichtigt auch Sonderausstattungen. Klingt kompliziert, hat aber ein einfaches Ergebnis: Die Ergebnisse sind realistischer, der Verbrauch und der CO2-Ausstoß wird in den meisten Fällen höher sein – was wiederum eine höhere Kfz-Steuer nach sich zieht.
Quelle: dieVersicherer.de