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Corona - Hilfen für Unternehmer und Selbstständige

Du bist selbstständig oder führst ein Unternehmen? Dann hat die Corona-Krise auch Dich vielleicht voll erwischt? Wir wollen hier versuchen, Dir ein paar nützliche Infos und Tipps zu geben, die Deine finanzielle Situation vielleicht ein wenig entspannen können und wie Du auf Landes- oder Bundesebene von der Politik unterstützt werden kannst.



Corona-Hilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige

Die Bundesreggierung hat Soforthilfen für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe beschlossen. Diese sollen, Stand 26.03., wie folgt aussehen:


  • bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

  • bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)


Voraussetzung: Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen ist und muss einen Liquiditätsengpass, beziehungsweise Existenzbedrohung, versichern.


So gehts:

Einige Details sind noch offen. Aber die Auszahlung soll über Länder und Kommunen erfolgen. Ab Anfang kommender Woche können die Anträge elektronisch eingereicht werden.



Für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, wird zudem die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Außerdem will die Regierung so dafür sorgen, dass Unternehmen nicht geschäftlich isoliert werden und neue Liquidität erhalten können. Als begleitende Maßnahme wird für drei Monate das Recht der Gläubiger, eine Eröffnung des Verfahrens zu beantragen, eingeschränkt.


Weitere Informationen:


Corona-Hilfen für Unternehmer auf Landesebene: Niedersachsen

Einen einmaliger Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro können Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten beantragen. Gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen.


So gehts:

Die Unterlagen für die Anträge werden bei der NBank online gestellt. Das Portal ist derzeit eingeschränkt verfügbar.


Informationen:




Corona-Hilfen für Unternehmer auf Bundesebene

Um die Liquidität von Unternehmen zu verbessern, wird die Gewährung von Stundungen erleichtert. Unternehmen können zunächst befristet bis Ende 2020 auf Antrag zinslos Steuerzahlungen stunden, wenn sie Liquiditätsprobleme durch die Corona-Krise geltend machen. Auch schon festgesetzte Vorauszahlungen für die Einkommens- oder Körperschaftsteuer mit den Vorauszahlungsterminen 10. Juni /10. September/ 10. Dezember 2020 können auf Antrag herabgesetzt werden. Zusätzlich verzichten die Ämter vorerst auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.


So gehts:

Unternehmer können ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern einreichen. Die Länder stellen meistens entsprechende Formulare auf ihrer Website zur Verfügung:


(Antragsdokument)


Zugang zu Kurzarbeitergeld

Nicht jedes Unternehmen kann seine Mitarbeiter in der aktuellen Situation voll beschäftigen. Unternehmen, die Kurzarbeit wegen der derzeitigen Lage anordnen müssen, können bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Rückwirkend zum 1. März 2020. So können Unternehmen Entgeltausfälle ihrer Mitarbeiter in Teilen ausgleichen.


So gehts:

Unternehmen, in denen mindestens zehn Prozent der Belegschaft einen Entgeltausfall von über zehn Prozent haben, haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezugsdauer ist auf 12 Monate festgelegt. Für Mitarbeiter ohne Kind übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Mitarbeiter mit einem Kind oder mehr erhalten 67 Prozent. Wichtig: Auch für die Sozialversicherungsbeiträge während des Arbeitsausfalls kann der Arbeitgeber eine Erstattung beantragen. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.


Der Antrag kann auch Online eingereicht werden. Dafür ist eine Registrierung nötig:


Weitere Informationen:


Liquiditätsunterstützung

Um die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen, hat die Bundesregierung riesige Hilfspakete beschlossen und verabschiedet. Über bestehende Programme, wie KfW- und ERP-Kredite, sollen die beschlossenen Hilfen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Für etablierte Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, geht dies über den KfW-Unternehmerkredit. Unternehmen, die jünger als fünf Jahre alt sind, können den ERP-Gründerkredit nutzen.


So gehts:

Kredithilfen können Unternehmer über die Hausbank oder Finanzierungspartner beantragen. Dazu gehören auch andere Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken oder Bausparkassen


Mehr Informationen:


Weitere Tipps zur möglichen Entspannung Deiner finanziellen Situation


  • Beantrage die Aussetzung von Steuervorauszahlungen

  • Beantrage die Stundung von fälligen Steuerzahlungen

  • Biete - wenn möglich - Gutscheine an

  • Über Notfall-KIZ können Familien mit geringem Einkommen monatlich 185 EUR pro Kind erhalten: Arbeitsagentur | Notfall-KIZ


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Quellen: umdenken.co | Progress Finanzplaner Dresden

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